Datenschutz

Gesetzliche Grundlagen

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personaldaten der Einwohnerinnen und Einwohner und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten. Informationen dazu finden Sie im Datenschutzgesetz sowie in der Datenschutzverordnung des Kantons Bern.

 

Zweck des Datenschutzes

Mit dem Datenschutz sollen die Privatspähre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen geschützt werden. Dieser Schutz ist gewährt, wenn die vorhandenen Daten bei der Gemeinde bleiben und nicht unberechtigterweise weitergegeben werden.

 

Verhältnismässigkeit

Ein zentraler Grundsatz bei der Datenverarbeitung ist die Verhältnismässigkeit. Das bedeutet: Es werden nur diejenigen Daten gespeichert und bearbeitet, die für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben auch tatsächlich notwendig sind.

 

Bekanntgabe Personendaten an Private

Seit dem 1. Juli 2009 hat die Gemeinde ein eigenes Datenschutzreglement. Damit besteht die Rechtsgrundlage, dass die Gemeinde auf Gesuch hin sogenannte Listenauskünfte an private Personen bekannt geben kann, die folgende Zwecke verfolgen:

- gemeinnützig
- kulturell
- sportlich
- politisch

Eine Bekanngabe zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

Die Gemeinde erteilt Einzelauskünfte an Private, wenn sie ein schütztenswertes Intresse glaubhaft machen können.

Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schütztenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt. Das Formular kann bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen bezogen werden.

Button-Datensperrung.jpg
 
 
 

Recht auf Einsicht, Auskunft und Löschung
Jede Person kann in das Einwohnerregister Einsicht nehmen und Auskunft verlangen, welche Daten über sie in einer Datensammlung bearbeitet werden. Die Auskunft wird auf Verlangen schriftlich erteilt. Zudem hat sie Anspruch darauf, dass unrichtige oder nicht notwendige Personendaten über sie berichtigt oder vernichtet werden und dass Personendaten, die widerrechtlich bearbeitet worden sind, vernichtet oder sonst die Folgen der Widerrechtichkeit beseitigt werden.

Aufsicht
Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Sie kontrolliert jährlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene. Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftlichen Bericht festghalten. An der Gemeindeversammlung wird jährlich über das Resultat der Kontrolle informiert. Aktuell ist die Firma ROD Treuhandgesellschaft AG in Urtenen-Schönbühl Rechnungsprüfungsorgan und Datenschutzaufsichtsstelle. Weitere Informationen zur Firma ROD erhalten Sie hier.

Kontakt
Für Fragen und Anliegen bezüglich Datenschutz wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.