Gesetzliche Grundlage
Wasserversorgungsreglement mit Gebührenreglement vom 17. September 2003.
Die Wasserversorgung Hilterfingen versorgt die Bevölkerung, die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe von Hilterfingen und Hünibach mit Trink- und Brauchwasser. Weiter stellen wir den Löschschutz (Hydranten) sicher.
Hauptaufgaben
- Sicherstellung einer ständigen, der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechenden Wasserqualität
- Gewährung eines ausreichenden Löschschutzes
- Planung, Erstellung, Sanierung Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Leitungen und Hydranten
- Betrieb und Unterhalt der Anlagen und Leitungen
- Zählerablesung, Fakturierung und Inkasso der Wasserlieferungen
- Information der Bevölkerung über die Trinkwasserqualität
Wiederkehrende Gebühren
alle Preisangaben exkl. MwSt.
Kleine Wohnung (1 bis 2.5 Zimmer)
Fr. 80.-- pro Jahr
Grosse Wohnung (ab 3 Zimmer)
Fr. 100.-- pro Jahr
Einfamilienhaus
Fr. 125.-- pro Jahr
Zusätzlicher Wasserzähler
Fr. 80.-- pro Jahr
Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
Fr. 4.-- pro Belastungswert
Verbrauchsgebühr
Verbrauch pro m3 Wasser
Fr. 1.40
Anschlussgebühren
Anschlussgebühr
Die Anschlussgebühr der angeschlossenen Bauten und Anlagen beträgt Fr. 250.-- pro Belastungswert nach SVGW.
Aktuelles Wetter
Prognose für die nächsten Tage
Quelle: MeteoSchweiz