Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Bern

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung richten sich nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften. Die Gesuchsteller/innen müssen insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches und mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Hilterfingen vorweisen können.

Sie wollen Einbürgerungsunterlagen beantragen? Dann melden Sie sich telefonisch bei der Gemeindeschreiberei (033 244 60 60), damit wir die Wohnsitzvoraussetzung prüfen und Ihnen die entsprechenden Gesuchsformulare zustellen können.

Erleichterte Einbürgerung für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Schweiz

Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers nach Artikel 27 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) setzt insbesondere voraus, dass er insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat, seit einem Jahr in der Gemeinde Hilterfingen, seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger und in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist sowie die schweizerische Rechtsordnung beachtet.

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden und müssen danach vollständig ausgefüllt und mit einem Familienschein sowie einer Wohnsitzbestätigung beim Bundesamt für Polizeiwesen in Bern eingereicht werden.

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Aktuelles Wetter

Sa Samstag 4. Februar 2012 4.2 klar -12°

Prognose für die nächsten Tage

So Sonntag 5. Februar 2012 5.2 ziemlich sonnig -13° | -8°
Mo Montag 6. Februar 2012 6.2 ziemlich sonnig -13° | -8°
Di Dienstag 7. Februar 2012 7.2 Aufhellungen, einzelne Schneeschauer -13° | -9°
Mi Mittwoch 8. Februar 2012 8.2 ziemlich sonnig -11° | -7°
Do Donnerstag 9. Februar 2012 9.2 ziemlich sonnig -9° | -5°

Quelle: MeteoSchweiz