Anmeldung Schweizerinnen und Schweizer
Die persönliche Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen zu erfolgen. Für die rechtzeitige Anmeldung von Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzliche Vertreter (Inhaber der elterlichen Gewalt/Vormund) verantwortlich. Selbstverständlich kann ein Ehepartner die ganze Familie anmelden.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
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Heimatschein
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Familienbüchlein / Familienausweis (wenn vorhanden)
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AHV-Ausweis
Von der Anmeldung befreit ist, wer sich nur vorübergehend und nicht länger als drei Monate ausserhalb seines Wohnsitzes aufhalten will.
Die Kosten für die Anmeldung betragen Fr. 14.00
(für den Niederlassungsausweis).
Abmeldung Schweizerinnen und Schweizer
Wer von der Gemeinde Hilterfingen wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich abzumelden und den neuen Wohnort bekannt zu geben.
Die hinterlegten Ausweisschriften (Heimatschein oder Heimatausweis) werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises ausgehändigt.
Umzug innerhalb der Gemeinde Hilterfingen
Ein Umzug in der Gemeinde Hilterfingen ist der Einwohnerkontrolle (033 244 60 60) innerhalb von 14 Tagen persönlich oder telefonisch mitzuteilen.