Das Rechnungswesen stellt die notwendigen Informationen bereit, die es den Behörden ermöglichen, in Finanzfragen richtig entscheiden zu können. Dafür genügen Buchhaltung und Jahresrechnung nicht. Um richtig führen zu können, muss die Behörde vorausschauen und zu beurteilen versuchen, was künftig den Finanzhaushalt beeinflussen könnte.
Voranschlag
Der Voranschlag ist die Ermächtigung der Stimmbürger an die Exekutive, während einem Jahr Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe und für einen bestimmten Zweck zu tätigen sowie die Schätzung der Einnahmen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung der jährlichen Aufwand- und Ertragsposten. Der Voranschlag ist verbindlich.
Bericht Voranschlag 2010 (pdf)
Voranschlag 2010 detailliert nach Funktionen (pdf)
Jahresrechnung
Die Gemeinderechnung ist der Rechenschaftsbereicht des Gemeinderates an den Souverän. Darin werden die effektiven Aufwendungen und Erträge den budgetierten Posten gegenübergestellt. Die nach den NRM-Kontenrahmen abgefasste Jahresrechnung wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Kurzinfo Jahresrechnung 2009 (pdf)
Investitionsrechnung 2009 (pdf)
Finanzplan
Der Finanzplan dient als Führungsinstrument. Er gibt Auskunft
- über die Entwicklung der Gemeindefinanzen der nächsten vier bis acht Jahre,
- die Investitionstätigkeit, die Auswirkungen der Investitionen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht sowie die Tragbarkeit, die Folgekosten und die Finanzierung der Investitionen,
- die Entwicklung von Aufwand und Ertrag, Ausgaben und Einnahmen sowie Bestandesgrössen.
Der Finanzplan wird vom Gemeinderat beschlossen und dem Souverän zur Kenntnisnahme unterbreitet.