Steuererklärung ausfüllen
Die Steuerformulare des Vorjahres werden jeweils bis Mitte Februar des laufenden Jahres den steuerpflichtigen Personen per Post zugestellt. Die Steuererklärung muss beim Steuerbüro der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Steuererklärung als Privatperson ausfüllen (be.ch)
Auf www.taxme.ch finden Sie neu die Wegleitungen der natürlichen Personen online.
Zum Ausfüllen der Steuererklärung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
TaxMe Online mit BE-Login
Mit Ihrem BE-Login können Sie die Steuererklärung direkt im Internet ausfüllen und neu auch elektronisch freigeben. BE-Login bietet nebst der Online-Steuererklärung auch andere Dienstleistungen an.
Steuerpflichtige Personen, die noch kein BE-Login haben, können sich TaxMe-Online (be.ch) mit den Angaben auf dem Brief zur Steuererklärung sofort registrieren.
Haben Sie Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung? Das Steuerbüro Hilterfingen berät Sie gerne. Diesbezüglich bitten wir Sie um Kenntisnahme, dass das Steuerbüro Hilterfingen keine Steuererklärungen für Bürgerinnen und Bürger ausfüllen darf. Besten Dank für Ihr Verständnis.
TaxMe Online
Die Steuererklärung kann im Internet ausgefüllt werden. Dazu benötigen Sie das persönliche Passwort,
welches Ihnen im Begleitbrief zur Steuererklärung mitgeteilt wurde. TaxMe-Online
Manuell / handschriftlich ausgefüllt
Bitte benötigen Sie immer die persönlich angedruckten Steuerformulare.
Es dürfen keine kopierten Formulare von anderen Personen verwendet werden.
Fehlende Formulare können beim Steuerbüro Hilterfingen bestellt werden.
BE-Login
BE-Login Registrierung; Sie benötigen eine E-Mail-Adresse, einmalig Ihre AHV-Nummer sowie die Login-Daten auf dem Brief zur Steuererklärung, ZPV-Nr., Fall-Nr., ID-Code. Diese Zwei-Faktor-Authentifizierung können Sie auch via Smartphone-App durchführen.
TaxMe-Online (be.ch)
Eingabefrist
Unselbständig Erwerbende: 15. März
Selbständig Erwerbende: 15. Mai
Eine Firstverlängerung muss frühzeitig beantrag werden (bevor die Einreichefrist für die Steuererklärung abläuft). Sie können diese online eingeben.
Detaillierte Angaben sind unter TaxMe-Online der Steuerverwaltung des Kanton Bern ersichtlich. Fristverlängerung
Online | Schriftlich (E-Mail, Brief), telefonisch, Schalter | |
Fristverlängerung bis 15. Juli | gebührenfrei | CHF 20 |
Fristverlängerung bis 15. September | CHF 20 | CHF 40 |
Fristverlängerung bis 15. November | CHF 40 | CHF 60 |
Antrag Art. 41 StG / Besonderer Abzug bei Bedürftigkeit (Art. 41 StG)
Wenn im Zeitpunkt der Veranlagung bereits sicher feststeht, dass die Voraussetzungen für eine ganze Steuererlass erfüllt sind, kann das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null gesetzt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Das Antragsformular (4 Seiten) muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Wegleitungen, Merkblätter und Formulare hier