Feuerbrand

Änderungen bei der Regelung von Feuerbrand ab 1. Januar 2021!

Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselte der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht und als Folge davon auch keine Beiträge weder an die Kontrolle noch an die Massnahmen geleistet werden!

Feuerbrand-Info Januar 2021