Aufhebung UeO Nr. 2 "Schlüsselacher-Haberzälg"
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage vom 14.Oktober – 12. November 2019 gingen insgesamt acht Eingaben von Privatpersonen ein. Der Gemeinderat hat die Eingaben geprüft und einen Mitwirkungsbericht verabschiedet.
Anfang 2020 erfolgte seitens des Kantons eine Schärfung der Begriffe "Kulturland" und "landwirtschaftliche Nutzfläche" und per 1. März 2020 erneut eine kleine Änderung der kantonalen Bauverordnung. Unter Berücksichtigung dieser Gesetzesänderung und mehrerer Eingaben im Mitwirkungsverfahren hat der Gemeinderat beschlossen, den gesamten Planungsperimeter neu der Wohnzone E2 zuzuführen. Auf eine erhöhte Nutzungsdichte für die als Kulturland ausgeschiedenen unbebauten Parzellen wird somit verzichtet.
Die überarbeitete Planung wurde am 31. März 2020 an das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung geschickt. Am 24. August 2020 ist der Vorprüfungsbericht eingegangen. Das AGR stimmt der Aufhebung der Überbauungsordnung/Überführung des Planungsperimeters in die Wohnzone E2 zu und stellt, unter Hinweis auf formelle Genehmigungsvorbehalte, eine Genehmigung in Aussicht.
Die Planung wird im vorgesehenen Umfang weiterbearbeitet und für die öffentliche Planauflage vorbereitet.
Ohne unvorhersehbare Verzögerungen wird die öffentliche Auflage der Planung termingerecht im Herbst/Winter 2020 erfolgen können. Der genaue Termin wird zu gegebener Zeit im Thuner Amtsanzeiger publiziert.
Termine | ||
Entwurf | Sommer/Herbst 2019 | |
Mitwirkung | Oktober/November 2019 | |
Auswertung Mitwirkung | Dezember 2019 - März 2020 | |
Vorprüfung | April - Juni 2020 | |
Auswertung Vorprüfung | Sommer/Herbst 2020 | |
öffentliche Auflage | Herbst/Winter 2020 | |
ev. Einspracheverhandlungen | Winter 2020/2021 | |
Vorbereitung Gemeindeversammlung | Frühjahr 2021 | |
Gemeindeversammlung | Sommer 2021 | |
Einreichung Genehmigung AGR | anschliessend |
Unterlagen, Stand Vorprüfung AGR