Für das Jahr 2010 sind folgende Abstimmungen und Wahlen vorgesehen:
7. März 2010
Abstimmung
13. Juni 2010
Abstimmungen
26. September 2010
Abstimmungen
28. November 2010
Abstimmungen
Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010
Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Gesamtzahl der Stimmberechtigten 3 093
Gesamtzahl der eingegangenen Stimmzettel 1 408
Gültige Stimmzettel 1 365
Total Ja 1 050
Total Nein 315
Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere"
Gesamtzahl der Stimmberechtigten 3 093
Gesamtzahl der eingegangenen Stimmzettel 1 408
Gültige Stimmzettel 1 391
Total Ja 461
Total Nein 930
Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Gesamtzahl der Stimmberechtigten 3 093
Gesamtzahl der eingegangenen Stimmzettel 1 408
Gültige Stimmzettel 1 380
Total Ja 472
Total Nein 908
Für die definitiven Resultate klicken Sie hier.
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die über 18 Jahre alt sind und den polizeilichen Wohnsitz (angemeldet mit Heimatschein) in Hilterfingen haben. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Personen, welche wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt sind.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann jeweils am Sonntag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, in folgenden Stimmlokalen erfolgen:
- Hilterfingen, Gemeindelokal Bachgasse 9, oder
- Hünibach, Sitzungszimmer Turnhalle
Briefliche Stimmabgabe
Ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen kann die Stimme brieflich von einem beliebigen Ort der Schweiz oder dem Ausland abgegeben werden. Das Rückantwortkuvert muss spätestens am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, bei der Postagentur 3652 Hilterfingen abgeholt werden können.
Die briefliche Stimmabgabe kann auch in den dafür bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus (Eingang bergseitig) oder durch Abgabe des Kuverts am Schalter der Gemeindeschreiberei bis am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, erfolgen.
Stellvertretung
Die Stellvertretung ist in Folge der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe hinfällig geworden.
Stimmmaterial
Alle Stimmberechtigten erhalten das Stimmmaterial per Post zugestellt. Bei Nichterhalt des Materials kann ein Doppel bis spätestens am Donnerstag vor der Abstimmung, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei verlangt werden.
Informationen betreffend den neuen Zustell- und Abstimmungskuverts (pdf)