Für das Jahr 2010 sind folgende Abstimmungen und Wahlen vorgesehen:

7. März 2010
Abstimmung

13. Juni 2010
Abstimmungen

26. September 2010
Abstimmungen

28. November 2010
Abstimmungen

Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010

Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

Gesamtzahl der Stimmberechtigten                       3 093

Gesamtzahl der eingegangenen Stimmzettel      1 408
      
Gültige Stimmzettel                                                    1 365                            
 
Total Ja                                                                         1 050 
Total Nein                                                                        315


Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere"

Gesamtzahl der Stimmberechtigten                       3 093

Gesamtzahl der eingegangenen Stimmzettel      1 408
      
Gültige Stimmzettel                                                    1 391

Total Ja                                                                            461 
Total Nein                                                                        930


Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Gesamtzahl der Stimmberechtigten                       3 093

Gesamtzahl der eingegangenen Stimmzettel      1 408
      
Gültige Stimmzettel                                                    1 380

Total Ja                                                                            472 
Total Nein                                                                        908

Für die definitiven Resultate klicken Sie hier.

 

Stimmrecht

In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die über 18 Jahre alt sind und den polizeilichen Wohnsitz (angemeldet mit Heimatschein) in Hilterfingen haben. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Personen, welche wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt sind.


Stimmabgabe

Die Stimmabgabe kann jeweils am Sonntag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, in folgenden Stimmlokalen erfolgen:

  • Hilterfingen, Gemeindelokal Bachgasse 9, oder
  • Hünibach, Sitzungszimmer Turnhalle


Briefliche Stimmabgabe

Ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen kann die Stimme brieflich von einem beliebigen Ort der Schweiz oder dem Ausland abgegeben werden. Das Rückantwortkuvert muss spätestens am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, bei der Postagentur 3652 Hilterfingen abgeholt werden können.
 
Die briefliche Stimmabgabe kann auch in den dafür bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus (Eingang bergseitig) oder durch Abgabe des Kuverts am Schalter der Gemeindeschreiberei bis am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, erfolgen.
 

Stellvertretung

Die Stellvertretung ist in Folge der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe hinfällig geworden.
 

Stimmmaterial

Alle Stimmberechtigten erhalten das Stimmmaterial per Post zugestellt. Bei Nichterhalt des Materials kann ein Doppel bis spätestens am Donnerstag vor der Abstimmung, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei verlangt werden.

Informationen betreffend den neuen Zustell- und Abstimmungskuverts (pdf)