eUmzugCH

Zu-, Um- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können für Personen mit der Ausländerkategorie B, C, Ci, F oder L auch über nachfolgenden Link eUmzugCH erfolgen. Ist die Zuzugsgemeinde nicht Teil von eUmzugCH, müssen sie sich nach wie vor persönlich am Schalter bei der neuen Gemeinde anmelden.

Bitte beachten Sie, dass eUmzugCH bei einem Wochenaufenthalt nicht genutzt werden kann.


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Anmeldung Ausländerinnen und Ausländer

Beim Zuzug in die Gemeinde Hilterfingen müssen sich Ausländerinnen und Ausländer persönlich und innerhalb von 14 Tagen oder vor Antritt einer Arbeitsstelle bei der Fremdenkontrolle anmelden. Folgende Ausweise und Unterlagen sind mitzubringen:

Einzelpersonen:

  • Gültiger Reisepass
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Familien:

  • Gültige Reisepässe
  • Ausländerausweise (wenn bereits vorhanden)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Heiratsurkunde (wenn verheiratet)


Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 25.00.

Von der Anmeldung befreit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem EG-/EFTA-Mitgliedstaat, welche sich pro Kalenderjahr an max. 90 Arbeitstagen in der Schweiz aufhalten. In diesem Fall ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, dass Meldeformular für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem EG-/EFTA-Mitgliedstaat mit Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber online vollständig auszufüllen.


Dreistufiges Integrationsfördermodell für neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer

Damit die Integration möglichst früh stattfinden kann, kommt im Kanton Bern ein dreistufiges Integrationsfördermodell (Berner Modell) zur Anwendung. Dieses bildet den Kern des kantonalen Integrationsgesetzes (IntG) und richtet sich spezifisch an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer.

Das Erstgespräch ist für alle neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer, die beabsichtigen, sich längerfristig in der Schweiz aufzuhalten, obligatorisch.

Im Erstgespräch wird unter anderem der Informationsbedarf bezüglich Integration der neu zuziehenden Person abgeklärt.

Ist ein weiterer Informationsbedarf vorhanden, wird die neu zugezogene Person an eine spezialisierte Fachstelle, eine sogenannte Ansprechstelle Integration, für die weitere Beratung und Massnahmenklärung zugewiesen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern.



Abmeldung Ausländerinnen und Ausländer

Wer von der Gemeinde Hilterfingen wegzieht, muss sich innert 14 Tagen persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden und den neuen Wohnort bekannt geben. Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis mit.



Umzug innerhalb der Gemeinde Hilterfingen

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Hilterfingen ist der Fremdenkontrolle (033 244 60 60) innerhalb von 14 Tagen persönlich oder telefonisch mitzuteilen.