Anmeldung Ausländerinnen und Ausländer
Beim Zuzug in die Gemeinde Hilterfingen müssen sich Ausländerinnen und Ausländer persönlich und innerhalb von 8 Tagen oder vor Antritt einer Arbeitsstelle bei der Fremdenkontrolle anmelden. Folgende Ausweise und Unterlagen sind mitzubringen:
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweise (wenn bereits vorhanden)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsvertrag
- AHV-Ausweis (wenn bereits vorhanden)
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 14.00.
Von der Anmeldung befreit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem EG-/EFTA-Mitgliedstaat, welche sich pro Kalenderjahr an max. 90 Arbeitstagen in der Schweiz aufhalten. In diesem Fall ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, dass Meldeformular für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem EG-/EFTA-Mitgliedstaat mit Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber vollständig auszufüllen und dieses an das beco, Laupenstrasse 22, 3011 Bern zu senden oder zu faxen (031 633 58 02).
Abmeldung Ausländerinnen und Ausländer
Wer von der Gemeinde Hilterfingen wegzieht, muss sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden und den neuen Wohnort bekannt geben. Es müssen folgende Ausweise vorgelegt werden:
- Reisepass
- Ausländerausweis
Umzug innerhalb der Gemeinde Hilterfingen
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Hilterfingen ist der Fremdenkontrolle (033 244 60 60) innerhalb von 14 Tagen persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
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Quelle: MeteoSchweiz