Bei Todesfällen müssen in schwieriger und kurzer Zeit viele organisatorische Massnahmen getroffen werden. Hier finden Sie wichtige Angaben, um Ihnen die Organisation zu erleichtern:

Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht drängen.

 

 

Todesfall zu Hause

 

Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen die Angehörigen bei einem Arzt eine Todesbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung wird durch den Hausarzt oder den Notfallarzt ausgestellt.

 

 

Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim

 

Ist eine Person im Spital oder Heim verstorben, wird die Todesbescheinigung automatisch ausgestellt. Auch die Mitteilung an das zuständige Zivilstandsamt erfolgt durch das Spital oder Heim.

 

 

Mitteilung an Zivilstandsamt

 

Innerhalb von  2 Tagen (Todestag nicht eingerechnet) müssen Sie den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Ist die Person in der Gemeinde Hilterfingen verstorben, ist das Zivilstandsamt Oberland West (031 635 43 00) für die Ausstellung einer Todesanzeige zuständig.

Für die Meldung beim Zivilstandsamt müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:

-Ärztliche Todesbescheinigung.
-Familienbüchlein bzw. 
 Familienausweis der verstorbenen 
 Person, sofern vorhanden, sonst
 Geburtsschein und/oder Eheschein.
-Niederlassungsschein oder
 Ausländerausweis sowie der
 Pass von ausländischen,
 verstorbenen Personen.

 

 

Benachrichtigung eines Bestattungsinstitutes

 

Benachrichtigen Sie ein Bestattungsinstitut, dieses ist zuständig für die Einkleidung und Herrichtung der verstorbenen Personen. Es unterstützt Sie auch bei der Wahl einer Bestattungsart (Erdgrab, Urnengrab, Urnennischenwand oder Gemeinschaftsgrab). Ev. hat die verstorbene Person bereits Wünsche betreffend der Bestattungsart hinterlassen.

Das Bestattungsunternehmen übernimmt auf Wunsch auch weitere im Zusammenhang mit dem Todesfall anfallende Tätigkeiten (Druck Leidzirkulare, sämtliche administrative Arbeiten, Organisation Trauerfeier, etc.)

 

 

PfarrerIn / Kirche

 

Benachrichtigen Sie eine/n PfarrerIn. Für die Gemeinde Hilterfingen sind Pfarrerin Astrid Maeder (Pfarramt Hünibach/Heiligenschwendi 033 243 41 92), Pfarrerin Simone Bühler Kedves (Pfarramt Oberhofen/Hilterfingen) und Pfarrer Paul Amstutz (Pfarramt Oberhofen/Hilterfingen 033 243 16 74) zuständig.

Der/die  PfarrerIn bespricht mit den Angehörigen den Termin für die Abdankungsfeier. Er/Sie trifft sich baldmöglichst mit der Trauerfamilie (nächsten Angehörigen) zu einem Trauergespräch. Es ist sinnvoll, einen Lebenslauf der/des Verstorbenen vorzubereiten oder bereitzuhalten.

 

 

Meldung Bestattungstermin und Bestattungsart

 

Melden Sie die Bestattungsart (Erdgrab, Urnengrab, Urnennischenwand oder Gemeinschaftsgrab) und den Bestattungstermin umgehend der Gemeindeverwaltung Oberhofen (033 244 11 11).

Die Gemeindeverwaltung Oberhofen stellt Ihnen danach eine schriftliche Bestattungsbewilligung aus. Diese ist dem Friedhofgärtner, Hans Habegger, (033 243 29 53 oder 079 486 40 36) rechtzeitig vor dem Bestattungstermin zu übergeben.

 

 

Mitteilung an Angehörige, Verwandte und Freunde

 

Leidzirkulare können bei einer Druckerei in der Region ausgewählt und gedruckt werden. Spezielle Textwünsche sollten vorgängig aufgesetzt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Aufgabe einem Bestattungsunternehmen zu übertragen.

 

 

Meldung an den Siegelungsbeamten/die Siegelungsbeamtin

 

Der Siegelungsbeamte/Die Siegelungsbeamtin der Gemeinde Hilterfingen setzt sich direkt mit der Trauerfamilie in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren, damit das Siegelungsprotokoll aufgenommen werden kann. In diesem Protokoll müssen die Vermögenswerte (Geld, Wertgegenstände etc.) aufgenommen werden.

 

 

Weitere nötige Schritte

 

War die verstorbene Person alleinstehend, informieren Sie entfernte Verwandte oder Bekannte. Benachrichtigen Sie Arbeitgeber, Vermieter, usw.

Die Hinterlassenschaft muss immer durch den Siegelungsbeamten/die Siegelungsbeamtin der Wohnsitzgemeinde gesichert werden.

Reservieren Sie ev. ein Lokal für den Imbiss nach dem Trauergottesdienst.

Kündigen Sie Versicherungen und Verträge (Todesschein beilegen),
Lebensversicherungen,
Krankenkassen,
Unfallversicherungen,
usw.

Melden Sie den Todesfall der AHV-Zweigstelle in Thun (033 225 82 59).

Die Todesfallmeldung muss auch der Post und/oder Bank mitgeteilt werden.

Kündigen Sie Mitgliedschaften und Abonnemente.

Vorliegende Angaben, die nicht abschliessend sind, erleichtern Ihnen die Aufgaben und Arbeiten bei einem Todesfall.

 

 

Weitere Fragen

 

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die OrtspfarrerInnen, die Gemeindeschreiberei Oberhofen und der/die FriedhofgärtnerIn gerne weiter.

 

Aktuelles Wetter

Sa Samstag 4. Februar 2012 4.2 klar -12°

Prognose für die nächsten Tage

So Sonntag 5. Februar 2012 5.2 ziemlich sonnig -13° | -8°
Mo Montag 6. Februar 2012 6.2 ziemlich sonnig -13° | -8°
Di Dienstag 7. Februar 2012 7.2 Aufhellungen, einzelne Schneeschauer -13° | -9°
Mi Mittwoch 8. Februar 2012 8.2 ziemlich sonnig -11° | -7°
Do Donnerstag 9. Februar 2012 9.2 ziemlich sonnig -9° | -5°

Quelle: MeteoSchweiz