Bitte wählen Sie auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter das entsprechende Gesuchsformular oder fordern Sie es bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen an.

Bewilligung Lotto, Tombola und Glücksspiele

Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos, die Sachpreise als Gewinn verteilen, unterliegen einer Meldepflicht. 

Betriebsbewilligung Gastgewerbe

Das Gesuch muss bei der Standortgemeinde spätestens 30 Tage vor der Übernahme vollständig, d.h. mit Strafregisterauszug, Stellungnahme des Lebensmittelinspektors, Fähigkeitsausweis etc., eingereicht werden.

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular muss bei der Standortgemeinde spätestens 20 Tage vor dem Anlass abgegeben werden. Bei Grossanlässen mit über 500 Personen müssen die Gesuchsunterlagen bis spätestens 60 Tage bei der Standortgemeinde eingereicht werden. Neu muss dem Gesuch zwingend eine Getränkekarte beigelegt werden.

Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken

Das Gesuchsformular ist 30 Tage vor der Übernahme vollständig mit den entsprechenden Unterlagen bei der Standortgemeinde abzugeben.

Überzeitbewilligung

Das Gesuchsformular ist 30 Tage vor dem Anlass vollständig bei der Standortgemeinde abzugeben.

Waffenerwerbsschein

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular muss direkt bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, mit der Kopie eines amtlichen Ausweises sowie einem Strafregisterauszug eingereicht werden.

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