Bitte wählen Sie auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter das entsprechende Gesuchsformular oder fordern Sie es bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen an.
Lotto- und Tombolabewilligungen
Lotto- oder Tombolobewilligungen sind seit dem 01.01.2010, soweit sie nicht unter das eidgenössische Lotteriegesetz fallen, ohne Bewilligung zulässig.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Erträge aus Tombolas und Lottos nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden dürfen. Für die Kontrolle ist allerdings niemand zuständig.
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Das Gesuch muss bei der Standortgemeinde spätestens 30 Tage vor der Übernahme eingereicht werden.
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular muss bei der Standortgemeinde spätestens 14 Tage vor dem Anlass abgegeben werden.
Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken
Das Gesuchsformular ist 30 Tage vor der Übernahme bei der Standortgemeinde abzugeben.
Waffenerwerbsschein
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular muss mit der Kopie eines amtlichen Ausweises sowie einem Strafregisterauszug bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.
Weitere Gesuchsformulare betreffend Waffen und Sprengstoff finden Sie unter www.police.be.ch (Waffen und Sprengstoff).
Aktuelles Wetter
Prognose für die nächsten Tage
Quelle: MeteoSchweiz