Folgende Bestätigungen und Zeugnisse stellt Ihnen die Gemeindeschreiberei Hilterfingen gerne aus:

Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Aufenthaltsgemeinde)
Zum Aufenthalt in einer anderen Gemeinde melden sich Personen an, die ausserhalb der Gemeinde Hilterfingen erwerbstätig oder in Ausbildung sind, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien oder schulfreien Tage regelmässig in die Gemeinde Hilterfingen zurückkehren. Die Anmeldepflicht besteht ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten.

Meldung an die Gemeinde Hilterfingen (Niederlassungsgemeinde)
Der Aufenthalt in einer anderen Gemeinde muss vorgängig bei der Gemeindeschreiberei der Gemeinde Hilterfingen persönlich oder online gemeldet werden.

Die Gemeindeschreiberei übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts via Schnittstelle oder anhand einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis). Die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts ist in der Regel auf ein Jahre befristet, kann jedoch auf Gesuch hin, jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Anmeldung bei der Aufenthaltsgemeinde
Die Anmeldung bei der anderen Gemeinde (Aufenthaltsgemeinde) muss innerhalb von 14 Tagen persönlich oder wenn die Aufenthaltsgemeinde ein Online-Formular zur Verfügung stellt, schriftlich erfolgen.

Abmeldung von der Gemeinde Hilterfingen
Wenn sich der Lebensmittelpunkt in die Aufenthaltsgemeinde verschiebt oder keine regelmässige Rückkehr in die Gemeinde Hilterfingen stattfindet, muss sich die Person von der Gemeinde Hilterfingen abmelden und zur Niederlassung bei der Aufenthaltsgemeinde anmelden.

Gebühren von der Niederlassungsgemeinde (Hilterfingen)

  • Meldung Wochenaufenthalt                                                        Fr.  20.00
  • Verlängerung/Adressänderung des Wochenaufenthalts            Fr.  10.00
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Wohnsitzbestätigung

Was ist eine Wohnsitzbestätigung?
Die Wohnsitzbestätigung gibt Auskunft darüber, in welchem Zeitrahmen Sie in der Gemeinde Hilterfingen wohnhaft waren oder seit wann Sie in Hilterfingen wohnhaft sind. Diese Bestätigung wird für diverse Angelegenheiten benötigt, zum Beispiel für Rentenansprüche, Einbürgerungen, etc.

Wer kann eine Wohnsitzbestätigung beantragen?
Jede Person, die in der Gemeinde Hilterfingen wohnhaft ist oder wohnhaft war, kann eine Wohnsitzbestätigung beantragen.

Was kostet eine Wohnsitzbestätigung?
Die Gebühr beträgt Fr. 20.00 pro volljährige Person, allfällige Versandspesen sind nicht eingerechnet.

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Lebensbestätigung

Was ist eine Lebensbestätigung?
Mit der Lebensbestätigung bestätigt die Einwohnerkontrolle, dass Sie noch leben. Die Bestätigung wird meistens zum Bezug von Renten benötigt.

Wer kann eine Lebensbestätigung beantragen?
Alle in der Gemeinde Hilterfingen wohnhaften Personen.

Was kostet eine Lebensbestätigung?
Die Gebühr für die Bestätigung beträgt         Fr. 20.00

Für die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist die persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei notwendig und es muss ein Ausweis vorgezeigt werden. Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, nehmen Sie bitte vorgängig mit der Gemeindeschreiberei Kontakt auf.


Handlungsfähigkeitszeugnis

Was ist ein Handlungsfähigkeitszeugnis?
Im Handlungsfähigkeitszeugnis ist die zivilrechtliche Handlungsfähigkeit gemäss ZGB ersichtlich. Handlungsfähigkeitszeugnisse werden zum Beispiel für Jagdpatente im Ausland, Wohnungsbewerbungen, Prüfungen an Universitäten, Eintrag im Anwaltsregister, etc., benötigt.

Wer kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen?
Alle in der Gemeinde Hilterfingen wohnhaften und handlungsfähigen Personen.

Wo kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis beantragt werden?
Handlungsfähigkeitszeugnisse werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Scheibenstrasse 5, Postfach 109, 3602 Thun ausgestellt.

Was kostet ein Handlungsfähigkeitszeugnis?
Die Gebühr beträgt Fr. 20.00, allfällige Versandspesen sind nicht eingerechnet.


Diese Dokumente stellt das Zivilstandsamt aus:

  • Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. Familienschein
  • Auszug aus dem Geburtsregister / Geburtsurkunde
  • Bestätigung einer Kindesanerkennung
  • Bestätigung über registrierten Personenstand für ausländische Personen
  • Bürgerrechtsnachweis
  • Familienausweis (früher Familienbüchlein)
  • Heimatschein
  • Partnerschaftsausweis
  • Partnerschaftsurkunde
  • Personenstandsausweis
  • Todesurkunde
  • Trauungsurkunde

Unter diesem Link finden Sie heraus welches Zivilstandsamt für Ihr Anliegen zuständig ist.