Arbeitslos - Anmeldung beim RAV

Wenn Ihnen gekündigt wurde oder Sie gekündigt haben, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen kann oder wenn Sie die Stellenvermittlung der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) in Anspruch nehmen wollen, dann melden Sie sich so früh als möglich, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit direkt beim RAV Thun. Alle Angaben für die Anmeldung finden Sie hier.