Gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) hat die Feuerwehr folgende Aufgaben:

Hauptaufgabe (Art.13 FFG) 

Die Feuerwehren bekämpfen Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse.

Sie haben insbesondere

  1. Menschen und Tiere zu retten,
  2. Sach- und Umweltschäden zu begrenzen,
  3. unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen abzuwenden,
  4. Schadenereignisse im Rahmen ausserordentlicher Lagen zu bekämpfen und
  5. nach Bränden und Elementarereignissen jene Arbeiten zu besorgen, die erforderlich sind, um unmittelbare Gefahren zu beseitigen.
  6. Sie arbeiten in geeigneter Weise mit anderen örtlichen Einsatzdiensten zusammen.


Zusätzliche Aufgaben (Art. 14 FFG)

Die Feuerwehren leisten auch in anderen Notfällen Hilfe, insbesondere wenn Personen gefährdet sind.

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