Gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) hat die Feuerwehr folgende Aufgaben:
Hauptaufgabe (Art.13 FFG)
Die Feuerwehren bekämpfen Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse.
Sie haben insbesondere
- Menschen und Tiere zu retten,
- Sach- und Umweltschäden zu begrenzen,
- unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen abzuwenden,
- Schadenereignisse im Rahmen ausserordentlicher Lagen zu bekämpfen und
- nach Bränden und Elementarereignissen jene Arbeiten zu besorgen, die erforderlich sind, um unmittelbare Gefahren zu beseitigen.
- Sie arbeiten in geeigneter Weise mit anderen örtlichen Einsatzdiensten zusammen.
Zusätzliche Aufgaben (Art. 14 FFG)
Die Feuerwehren leisten auch in anderen Notfällen Hilfe, insbesondere wenn Personen gefährdet sind.