Parkplatzbewirtschaftung Hilterfingen

Die öffentlichen Parkplätze in der Gemeinde Hilterfingen werden gestützt auf das Parkplatzreglement von 2018  und die Parkplatzverordnung von 2018 bewirtschaftet und sind gebührenpflichtig.

Parkzonen

Das Ortsgebiet von Hilterfingen und Hünibach ist in verschiedene Parkzonen unterteilt. Hier sehen Sie die Parkzonen:



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Plan Parkzonen



Zonen mit Spezialbestimmungen

Nr. 3 "Fleschegut"
Auf dem Parkplatz "Fleschegut" ist die Parkdauer auf 3 Stunden beschränkt.

Nr. 4 "Segelschule"
Die Parkplätze werden nicht öffentlich bewirtschaftet und werden daher nicht auf den Parkkarten aufgeführt.

Nr. 17 "Gemeindehaus" Die Parkplätze rund um das Gemeindehaus sind für die Kunden der Gemeindeverwaltung da und werden daher nicht auf den Parkkarten aufgeführt. Zudem beträgt wochentags die maximale Parkzeit 2 Stunden.



Parkkarten

Auf Gesuch hin besteht die Möglichkeit bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen eine Parkkarte zu kaufen. Die Gebühren richten sich nach der Parkplatzverodnung (vgl. unten). Die Parkkarten sind während der entsprechenden Zeitdauer für ein bestimmtes Fahrzeug mit Kontrollschild gültig. Für den zu entrichtenden Preis können drei Parkzonen nach Wahl ausgesucht werden, ausgenommen sind die oben erwähnten Zonen mit Spezialbestimmungen.


Gesuchsforrmular Parkkarte ab 2018



Gebührentarif

 

Parkgebühren (Münzautomat)

0 bis 1 Stunde

2. bis 4. Stunde

5. bis 6. Stunde

7. bis 12. Stunde

von 19.00 - 07.00 Uhr

 

CHF 0.50

CHF 1.00 (pro Stunde)

CHF 0.90 (pro Stunde)

CHF 0.80 (pro Stunde)

gratis

 
 


Gebühren für Parkkarten

Besucher Parkkarten

Wochen Parkkarten

Monats Parkkarten

Jahres Parkkarten

 

CHF 5.00 (pro Tag)

CHF 10.00

CHF 35.00

CHF 360.00

 
 


Digitale Bezahlung Parkgebühren 

Auf den rund 280 von der Einwohnergemeinde Hilterfingen bewirtschafteten Parkplätzen kann die Parkgebühr nebst Bargeld auch digital mit den folgenden Apps bezahlt werden: EasyPark, Parkingpay, TWINT und PayByPhone.

Die gewünschte App kann im Google Play Store oder Apple Store auf das Smartphone heruntergeladen werden. Selbstverständlich können auch mehrere Apps verwendet werden. Nach der Installation werden je nach Anbieter die Angaben registriert wie zum Beispiel Fahrzeugtyp, Kontrollschild, Telefonnummer, Kreditkarte oder Bankverbindung. Auf jeder Parkuhr sind die entsprechenden Hinweise wie Parkzone oder QR-Code für die TWINT-Bezahlung angebracht. Mit den Apps bezahlt man nur für die Zeit, während der man den Parkplatz effektiv benutzt hat. Aber Achtung, beim Verlassen des Parklatzes ist je nach App zwingend der Parkvorgang zu beenden. Zu viel bezahlte Parkgebühren werden nicht zurückerstattet. Auch in vielen weiteren Gemeinden und Städten kann mit diesen Apps die Parkgebühr beglichen werden.

Unter folgendem Link gelangen Sie zu einer Übersicht zu den verschiedenen Anbietern der Apps:
www.hilterfingen.ch/gemeinde/parkplatzbewirtschaftung/digital



Rückerstattung bei Rückgabe der Parkkarte

Wenn eine Parkkarte nicht mehr gebraucht wird, jedoch noch gültig ist, kann die Karte bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen zurückgegeben werden. Es werden nur volle Monate rückvergütet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00.



Spezielle Bestimmungen

Zweckentfremdung der Parkplätze
Die Parkplätze in den einzelnen Zonen können vorübergehend zweckentfremdet werden. Dies ist z.B. bei Bauinstallationen möglich. DIe Zweckentfremdung ist gebührenpflichtig und bedarf einer speziellen Bewilligung, daher wenden Sie sich bitte für solche Anfragen an die Gemeindeschreiberei.

Parkplatzsituation rund um das Schloss Hünegg
Für Touristen, welche während der Sommersaison das Schlossmuseum besuchen möchten, stehen die Kurzzeitparkplätze der Zone 3 "Fleschegut" zur Verfügung. Wahlweise kann auch auf dem Parkplatz "Hünegg", Zone 1, parkiert werden. Mieterinnen und Mieter des Schlosskellers benützen bitte den Parkplatz Hünegg. Für die Personenwagen der Festgesellschaft können bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen Tagesparkkarten für CHF 5.00 pro Stück bezogen werden. Bei Bedarf steht vor dem Restaurant Kyloes ein Car Parkplatz zur Verfügung. Dieser kann jedoch nicht reserviert werden. Bei Spezialanfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberei Hilterfingen.

Überwinterung von Booten und Schiffen
Während der Zeit von Mitte Oktober bis und mit Ende April besteht für Bootsbesitzer, welche ihre Schiffe während der Wintersaison auswassern, die Möglichkeit, ihre Boote auf den öffentlichen Parkplätzen zu überwintern. Die Überwinterung ist sowohl bei der Zone 1 "Hünegg" als auch bei der Zone 3 "Fleschegut" möglich. Für den Kauf einer solchen Spezialkarte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberei Hilterfingen.

Kontaktadresse

Gemeindeschreiberei Hilterfingen
Staatsstrasse 18
3652 Hilterfingen

033 244 60 60
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