Der Burgerschaft gehören folgende Geschlechter an:
- Aerni
- Allenbach
- Baumann
- Baur
- Berger
- Franz
- Gfeller
- Habegger
- Ibach
- Jörg
- Krebs
- Lüthi
- Renker
- Roschi
- Röthlisberger
- Rupp
- Stähli
- Straubhaar
- Vogt
- Weixelbaumer
- Wiedmer
- Winkler
- Wolf
Die Burgergemeinde ist die als Gemeinde organisierte Burgerschaft. Sie setzt sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein. Sie untersteht dem Gemeindegesetz (GG) des Kantons Bern. In Hilterfingen wohnen zur Zeit 100 Burger/Innen; davon sind 89 stimmberechtigt.
Bis in die sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts hatte die Burgergemeinde auch für die soziale Sicherheit ihrer Burger zu sorgen. Seither leistet die Burgergemeinde jährlich einen Pauschalbeitrag an die Fürsorgedirektion des Kantons.
Die Burgergemeinde erfüllt folgende Aufgaben:
- Die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in Form des Burgerrecht mit Eintrag im Burgerrodel
- Die angestammten Aufgaben wie
- der Betrieb und die Verwaltung des burgerlichen Grundeigentums
- die Verwaltung der Winklerstiftung und daraus die Gewährung von Beiträgen an die berufliche Ausbildung von Burgerinnen und Burgern
- die Verwaltung des Burgergutes (Vermögen der Burgergemeinde)
Die Burgergemeinde hat folgende Rechte:
- Wahl- und Stimmrecht. Stimmberechtigt in der Burgergemeinde ist, wer
- im Burgerrodel eingetragen ist
-
in der Einwohnergemeinde Hilterfingen Wohnsitz hat und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist
- Antrags-, Initiativ- und Petitionsrecht
- Anspruch auf Information
Die Organisation der Burgergemeinde:
- Organe
- Die Stimmberechtigten
- Der Burgerrat
- Sofern notwendig, die ständigen Kommissionen
- Das Rechnungsprüfungsorgan
- Das zur Vertretung der Burgergemeinde befugte Personal:
- der/die Burgerschreiber/In
- der/die Burgerkassier/In
Aktuelles Wetter
Prognose für die nächsten Tage
Quelle: MeteoSchweiz