Gesetzliche Grundlage

Wasserversorgungsreglement mit Gebührenreglement vom 17. September 2003.


Die Wasserversorgung Hilterfingen versorgt die Bevölkerung, die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe von Hilterfingen und Hünibach mit Trink- und Brauchwasser. Weiter stellen wir den Löschschutz (Hydranten) sicher.

Hauptaufgaben

  • Sicherstellung einer ständigen, der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechenden Wasserqualität
  • Gewährung eines ausreichenden Löschschutzes
  • Planung, Erstellung, Sanierung Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Leitungen und Hydranten
  • Betrieb und Unterhalt der Anlagen und Leitungen
  • Zählerablesung, Fakturierung und Inkasso der Wasserlieferungen
  • Information der Bevölkerung über die Trinkwasserqualität

 

Jährliche Gebühren

alle Preisangaben exkl. MwSt.

Kleine Wohnung (1 bis 2.5 Zimmer)

 

bis 31.12.2009 Fr. 70.-- ab 01.01.2010 Fr. 80.--

 

Grosse Wohnung (ab 3 Zimmer)

 

bis 31.12.2009 Fr. 85.-- ab 01.01.2010 Fr. 100.--

 

Einfamilienhaus

 

bis 31.12.2009 Fr. 110.-- ab 01.01.2010 Fr. 125.--

 

Zusätzlicher Wasserzähler

 

Fr. 80.--

 

Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe

 

 

bis 31.12.2009 Fr. 3.50 ab 01.01.2010 Fr. 4.--
pro Belastungswert

 

Verbrauchsgebühr

Verbrauch pro m3 Wasser

 

bis 31.12.2009 Fr. 1.30 ab 01.01.2010 Fr. 1.40

 

 

Einmalige Abgaben

Anschlussgebühr

 

Die Anschlussgebühr der angeschlossenen Bauten und Anlagen beträgt Fr. 250.-- pro Belastungswert nach SVGW, im Minimum jedoch Fr. 1'000.--.