Gesetzliche Grundlage
Wasserversorgungsreglement mit Gebührenreglement vom 17. September 2003.
Die Wasserversorgung Hilterfingen versorgt die Bevölkerung, die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe von Hilterfingen und Hünibach mit Trink- und Brauchwasser. Weiter stellen wir den Löschschutz (Hydranten) sicher.
Hauptaufgaben
- Sicherstellung einer ständigen, der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechenden Wasserqualität
- Gewährung eines ausreichenden Löschschutzes
- Planung, Erstellung, Sanierung Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Leitungen und Hydranten
- Betrieb und Unterhalt der Anlagen und Leitungen
- Zählerablesung, Fakturierung und Inkasso der Wasserlieferungen
- Information der Bevölkerung über die Trinkwasserqualität
Jährliche Gebühren
alle Preisangaben exkl. MwSt.
Kleine Wohnung (1 bis 2.5 Zimmer)
bis 31.12.2009 Fr. 70.-- ab 01.01.2010 Fr. 80.--
Grosse Wohnung (ab 3 Zimmer)
bis 31.12.2009 Fr. 85.-- ab 01.01.2010 Fr. 100.--
Einfamilienhaus
bis 31.12.2009 Fr. 110.-- ab 01.01.2010 Fr. 125.--
Zusätzlicher Wasserzähler
Fr. 80.--
Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
bis 31.12.2009 Fr. 3.50 ab 01.01.2010 Fr. 4.--
pro Belastungswert
Verbrauchsgebühr
Verbrauch pro m3 Wasser
bis 31.12.2009 Fr. 1.30 ab 01.01.2010 Fr. 1.40
Einmalige Abgaben
Anschlussgebühr
Die Anschlussgebühr der angeschlossenen Bauten und Anlagen beträgt Fr. 250.-- pro Belastungswert nach SVGW, im Minimum jedoch Fr. 1'000.--.